Abmahnirrsinn abgemahnt
Cineastentreff.de mahnt Innenministerium Sachsen ab / Sächsische Polizei verletzt im Falle kino.to Impressumspflicht / Online-Magazin stößt Diskussion über Abmahnwahn und Rechte-Wirrwar an.
In der vergangenen Woche gelang der Justiz ein Schlag gegen das illegale Streaming von Filmen: Die Website kino.to wurde geschlossen, dreizehn Hintermänner wurden im Zuge mehrerer Razzien verhaftet, Beamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) beschlagnahmten die Server, auf denen kino.to lag.
Nur kurz darauf wurde unter der URL kino.to folgende Meldung ins Netz gestellt:
„Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“
Wer aber steckt dahinter? Wer ist „die Kriminalpolizei“? Ein Impressum findet sich auf dieser neu eingerichteten Website nicht. Das stellt einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, von dessen Einhaltung auch Behörden nicht ausgenommen sind. Für den Nutzer ist zur Zeit nicht ersichtlich, wer aktueller Betreiber von kino.to ist.
Die M. Babilinski & W. Hempe GbR aus Husum betreibt das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de, das schwerpunktmäßig über Filme und Kinofilme berichtet und somit Mitbewerber von kino.to ist. „Wir wollen klarstellen, dass wir kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen“, sagt Michael Babilinski. „Die massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist sehr problematisch, das Urheberrecht muss respektiert werden.“ Die Abmahnung richte sich gegen die jetzigen Betreiber des Angebots – offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. „Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen“, so Babilinski weiter. „Es muss hier dringend Rechtssicherheit geschaffen werden.“
Vertreten werden die Betreiber von Cineastentreff.de von der Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler | Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert hat. Rechtsanwalt Obladen: „Meines Erachtens sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzelnen Internetuser so undurchsichtig, dass die Gestaltung eines zu hundert Prozent rechtssicheren Internetauftritts kaum möglich ist. Sobald man im Internet aktiv ist, ist bereits die Abmahngefahr gegeben, was von den Abmahnenden gnadenlos ausgenutzt wird.“ (mb)
Update1: Innenministerium reagiert nicht | CineastenTreff erstattet Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit