GGL verbietet anonymen Schweizer Zahlungsanbieter wegen Zusammenarbeit mit illegalen Glücksspielanbietern

Das Verwaltungsgericht Halle hat den Antrag einer Aufsichtsbehörde bestätigt, einem Schweizer Zahlungsanbieter die Abwicklung von Transaktionen zu untersagen, die mit nicht lizenzierten Glücksspielanbietern in Deutschland in Verbindung stehen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hatte versucht, dem ungenannten Anbieter die Abwicklung von Transaktionen im Zusammenhang mit illegalen Glücksspielen zu untersagen, was vom Gericht als erfolgreich angesehen wurde.

Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Zahlungssperren zeigt, dass nationale Grenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts sind

Ronald Benter

Nach Ansicht von Ronald Benter, Vorstandsmitglied der GGL, stärkt diese Entscheidung die Fähigkeit Deutschlands, seine Glücksspielgesetze trotz nationaler Grenzen durchzusetzen.

Das Verbot gilt nicht nur für bestehende, sondern auch für potenzielle zukünftige unregulierte Transaktionen.

Besorgnis über den deutschen Schwarzmarkt für Glücksspiele

Diese Entwicklung kommt inmitten wachsender Besorgnis über das Ausmaß des Schwarzmarkt-Glücksspiels in Deutschland, wobei einige Schätzungen darauf hindeuten, dass fast die Hälfte aller Online-Glücksspiele von nicht lizenzierten Anbietern durchgeführt werden.

Die Bemühungen der GGL, dieses Problem zu bekämpfen, wurden durch eine aktuelle Studie der Universität Leipzig verstärkt, die auf eine weit verbreitete Beteiligung an nicht lizenzierten Aktivitäten hinweist.

Im Gegensatz dazu gab die GGL an, dass im Jahr 2023 nur 4 % des deutschen Marktes in illegales Glücksspiel involviert sein werden, eine Zahl, die von Branchenvertretern bestritten wird.

Regulierungsbemühungen gehen weiter

Die GGL soll bis 2026 einen Bericht über die Wirksamkeit des vierten Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland vorlegen, wobei einige Interessengruppen auf eine beschleunigte Überprüfung drängen.

Als Reaktion auf das jüngste Verbot hat die GGL alle Zahlungsdienstleister aufgefordert, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und mit der Regulierungsbehörde zusammenzuarbeiten.

Halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und arbeiten Sie mit der GGL zusammen

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Dieser Aufruf zur Zusammenarbeit spiegelt das Engagement der GGL für die Aufrechterhaltung eines regulierten und sicheren Glücksspielumfelds in Deutschland wider.

Im Rahmen ihrer Bemühungen untersuchte die GGL im vergangenen Jahr fast 1.860 Websites und verfolgte 438 Betreiber, die im Verdacht standen, illegale Glücksspielaktivitäten zu fördern.

Das gesetzliche Mindestalter für Glücksspiele liegt in Deutschland nach wie vor bei 18 Jahren, wie gesetzlich festgelegt.

Die Maßnahmen der GGL signalisieren, dass Ihr euch weiterhin auf die Bekämpfung des Glücksspiels auf dem Schwarzmarkt durch die Zusammenarbeit mit Zahlungsanbietern konzentriert.

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